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Anschreiben


Regel: Das Anschreiben füllt nur eine Seite

Spannung erzeugen, Interesse wecken, Freundlichkeit vermitteln.

Stellen Sie alle Argumente, die für Sie sprechen, kurz und knapp dar. Es gilt den Personalchef in wenigen Sätzen zu überzeugen.

Faustregel: Sprechen Sie Ihren Ansprechpartner in der Anrede persönlich an. Gegebenenfalls informieren Sie sich vorab telefonisch beim potenziellen Arbeitgeber wer für Sie der richtige Ansprechpartner ist. Achten Sie unbedingt auf Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Das Anschreiben legen Sie lose ganz oben auf Ihre Unterlagen in die Mappe.




Arbeitsvertrag


Alle getroffenen Absprachen hinsichtlich des potenziellen Arbeitsplatzes müssen im Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

Der Arbeitsvertrag sollte immer enthalten:

Namen und Anschriften der Vertragspartner
Beginn und Befristung des Arbeitsverhältnisses
Den Arbeitsort
Die Berufsbezeichnung
Eine Beschreibung des Aufgabenbereiches
Die zu leistende Arbeitszeit
Welches Gehalt zu welchem Zeitpunkt zu zahlen ist
Die Urlaubstage
Gewährte Sonderleistungen
Hinweise auf Zusatzvereinbarungen, die mit Inkrafttreten des Arbeitsvertrages wirksam werden
Die Kündigungsfristen
Unterschriften der Vertragspartner mit Datum des Abschlusses
Der Arbeitsvertrag kann darüber hinaus auch enthalten:
Die Dauer der Probezeit
Hinweise auf die Geltung von Tarifverträgen, wenn keine Tarifbindung für das Unternehmen besteht
Regelungen für Reisetätigkeit und deren Abgeltung
Regelungen im Krankheitsfall
Auslagenersatz
Schweigepflicht
Ausstellung eines Arbeits- oder Zwischenzeugnisses
Freistellung von der Arbeit in besonderen Fällen
Die Möglichkeit von unbezahltem Urlaub
Nebenabreden
Geltung

Da der Arbeitsvertrag den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt, kann er im Falle der Unterschreitung der gesetzlichen Mindeststandards angefochten werden. Die Tarifverbindlichkeit für Firmen, die nicht Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband sind, ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Die tariflichen Vereinbarungen sind in aller Regel deutlich günstiger für die Beschäftigten als die Bestimmungen im BGB oder im Sozialgesetzbuch. Bei Bedarf kann die Geltung von Tarifrecht im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Ihr Arbeitgeber ist jederzeit frei, Ihnen darüber hinausgehende Leistungen zu gewähren. Wurden einzelne Bestimmungen weder im Arbeitsvertrag noch tariflich festgelegt, dann greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen.



Arbeitszeugnis


Ein Zeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein. So will es das Gesetz. Dies hat zur Folge, dass alle Formulierungen auf den ersten Blick positiv klingen. Zwischen den Zeilen lesen, ist hier angebracht. "Frau Müller war stets pünktlich" - Was gut klingt, heißt im Klartext: Frau Müller war nicht gewillt Überstunden zu leisten.

Kommen Ihnen Formulierungen in Ihrem Zeugnis seltsam vor, sollten Sie einen Experten um Rat zu fragen.





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